| Teilnahmebedingungen |
Die Teilnahme am Wettbewerb war nur bis zum 31.08.2009 möglich. Die Preisverleihung fand am 15.11.2009 statt! Teilnehmer: Zur Teilnahme berechtigt sind Studenten, Auszubildende und Absolventen aus Bereichen wie z. B.: TV-, Film- und Medienproduktion, Mediendesign und -gestaltung, Animation und Multimedia sowie Medientechnik. Der Wettbewerb richtet sich auch an Berufsanfänger und -einsteiger mit Berufserfahrung von bis zu 2 Jahren. Der Wettbewerb ist international ausgerichtet. Filme in anderen Sprachen als deutsch oder englisch müssen deutsch oder englisch untertitelt eingereicht werden. Außerdem muss in diesem Fall der Filmtext zusätzlich in schriftlicher Form zugeschickt werden. Einreichung: Zur Einreichung zugelassen sind Filme zum Thema: „Morgen sehen wir weiter", getreu der Ausschreibung. Die Länge der Filmbeiträge darf 10 Minuten nicht überschreiten. Bei längeren Filmen kann ein Filmausschnitt mit einer Höchstdauer von bis zu 10 Minuten eingereicht werden. Nominierung und Gewinnerermittlung Alle bis zum Einsendeschluss eingegangen und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllenden Filmbeiträge können für die Preise nominiert werden. Ein Ausschuss wählt unter Ausschluss der Öffentlichkeit die 10 besten Filme jeder Kategorie aus. Diese werden einer vom Veranstalter ausgewählten Jury zur Begutachtung vorgelegt. Die Jury kürt die Sieger der jeweiligen Kategorie, sowie einen zweiten und dritten Platz. Es ist dem Veranstalter vorbehalten, die Filmbeiträge den entsprechenden Kategorien zuzuordnen, bzw. bei Bedarf neue Kategorien zu eröffnen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Wettbewerb. Jury Die Zusammensetzung der Jury wird in Kürze auf der Homepage veröffentlicht. Die Jury besteht aus 5 Personen, die vom Veranstalter ausgewählt werden. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Preise in allen Kategorien. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und nicht anfechtbar. Preise Die Gewinner der jeweiligen Kategorie werden mit Sachpreisen und Urkunden geehrt. Die Preise werden in Kürze veröffentlicht. Preisverleihung: Die Preise werden am 15.11.2009 im Rahmen des Filmfestes „exground“ in Wiesbaden verliehen. Die Preisvergabe an den Gewinner der jeweiligen Kategorie ist an die Anwesenheit bei der Vergabe gekoppelt. Bewerbung: 1. das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular Zusendung: Alle Sichtungskopien sind an folgende Adresse zu senden: Intervideo Filmproduktion GmbH Tel: 06131-250 830 Fotos/Filmstills und Textdokumente als Datei auf DVD/CD beilegen oder per Email an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. - Betreff: Nachwuchspreis – Name des Einreichers - Filmtitel Eine Online Anmeldung wird nicht angeboten. Es werden keinerlei Kosten für die Einsendung erstattet. Falsch oder nicht frankierte Sendungen werden nicht angenommen. Die eingereichten Unterlagen und DVDs können nicht zurückgesandt werden. Bei Einsendungen aus Nicht-EU-Ländern versehen Sie das Paket mit dem Aufdruck: „For cultural purpose only. No commercial value“. Außerdem muss dem Paket eine Pro-Forma Rechnung mit einer Wertangabe unter 10 USD beigelegt sein. Alle aufgrund falscher Deklaration entstehenden Kosten werden dem Absender in Rechnung gestellt. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Die Anzahl der eingereichten Beiträge ist auf 3 pro Teilnehmer limitiert. Benachrichtigung: Es wird keine Bestätigung über den Eingang der Sichtungskopie und der Teilnahmeunterlagen erstellt. Alle Teilnehmer erhalten Anfang Oktober eine Benachrichtigung mit Zu- oder Absage per Email. Einsendeschluss: Der Einsendeschluss war der 31. August 2009. Urheberrecht Der Einsender bestätigt mit der Einsendung seines Beitrags, dass er uneingeschränkt über alle Urheber-, Verwertungs- und sonstigen Rechte am eingesandten Material verfügt. Sollten Dritte an der Produktion mitgewirkt haben, versichert der Einsender, dass alle erforderlichen Rechte übertragen wurden, z. B. für Film- und Videomaterial, Animationen, Musik, Fotos, Texte und sonstige Kreativleistungen. Außerdem garantiert er, dass er im Rahmen des Wettbewerbs über die erforderlichen Rechte zur Darstellung aller gezeigten Personen, Objekte, Grafiken, Logos, Schriften, Bilder und ähnlichem berechtigt sind. Der Wettbewerbsteilnehmer stellt die Intervideo Filmproduktion von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Er übernimmt die alleinige Verantwortung für alle im Zusammenhang mit der Einreichung entstehenden Ansprüche, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Ausschlusskriterien: Abgelehnt werden Filme, die die Menschenwürde verletzen, pornografische Inhalte haben, der gewalt- oder nationalsozialistischen Verherrlichung dienen, einen Verstoß gegen nationale oder internationale Rechtsvorschriften darstellen. Ferner werden Beiträge abgelehnt bei: Nicht-Einhaltung der Teilnahmebedingungen Verspäteter Einreichung des Beitrags Unvollständigen Informationen/ Bilder Unrichtigen oder fehlerhaften Angaben bezüglich der Filmrechte und genutzter Materialien (Filmmusik, Archivmaterial). Rechteübertragung Der Einsender genehmigt dem Veranstalter die unentgeltliche Veröffentlichung von Ausschnitten und Bildern aus den eingesandten Filmen im Rahmen von Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit für den Wettbewerb in diesem oder in folgenden Jahren. Außerdem willigt der Wettbewerbsteilnehmer ein, die Filmrechte im Rahmen des Intervideo Nachwuchspreises für die nicht gewerbliche Vorführung und für die Weitergabe von Ausschnitten an die Sponsoren der Preisgelder freizugeben. Dies beinhaltet insbesondere auch die Aufführung des Beitrags im Rahmen der Preisverleihung. Optional (in der Rechteübertragungserklärung kenntlich zu machen): Der Einreicher räumt dem Veranstalter Nutzungsrechte der komplette Filmbeiträge im Rahmen von Online-Präsentationen auf der Wettbewerbshomepage ein. |

Voraussetzungen